Kleine Anfrage:Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bei Wiesenhof?

Mit Presseinformation vom 9.1.2020 kündigte das Landgericht Oldenburg 15 Verhandlungstermine unter dem Aktenzeichen 3 KLs 2/18 an. Der Presseerklärung zufolge wird „zwei Angeklagten im Alter von 53 und 56 Jahren vorgeworfen, dass diese im Zeitraum von Dezember 2007 bis Juli 2010 in Lohne Ausländer ohne erforderliche Erlaubnis beschäftigt und diese an eine fleischverarbeitende Drittfirma weiterverliehen haben. Die Anklageschrift geht davon aus, dass die Angeklagten durch ihr Vorgehen zu Unrecht jeweils Gewinnausschüttungen in Höhe von 4 770 297 Euro erlangt haben. Weiterhin sollen, so die Anklage, auch gegenüber Einziehungsbeteiligten Einnahmen in Millionenhöhe abgeschöpft werden“.

Die Oldenburgische Volkszeitung berichtete am 15.1.2020 über die Beschäftigung von ca. 350 Personen als „Werkarbeiter“ auf dem Wiesenhof-Schlachthof in Lohne. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich um illegale Leiharbeit, bei der das betreffende Unternehmen in erheblichem Umfang Lohn- und Lohnnebenkosten gespart habe.

Nach wenigen Verhandlungstagen berichtete am 3.2.2020 die Oldenburger Volkszeitung wie folgt: „Wegen illegaler Beschäftigung von Werkarbeitern bis 2010 zahlen die Wiesenhof-Schlachterei in Lohne und ein Subunternehmen rund eine Million Euro Schadensausgleich an den deutschen Staat. So lautet am Montag das Urteil eines Prozesses vor dem Landgericht in Oldenburg gegen zwei Kaufleute aus Vechta und Lohne. Abgeschöpft wird demnach lediglich der Gewinn, den die Schlachterei und ein Subunternehmen bei zwei der sieben angeklagten Tatvorwürfe erlangt haben sollen. Weil die Verjährung der langen zurückliegenden Verstöße und ein langwieriger Prozess mit offenem Ausgang drohte, einigte sich das Gericht mit den Beteiligten auf die Einstellung des Verfahrens. Die Angeklagten, der ehemalige Prokurist der Schlachterei und der Geschäftsführer des Subunternehmens, kommen straffrei davon, zahlen aber 20 000 Euro beziehungsweise 30 000 Euro - je zur Hälfte an die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen“.

Im Jahr 2017 war die Wiesenhof-Schlachterei Geestland in Wildeshausen in einem ähnlich gelagerten Fall verurteilt worden, 11 Millionen Euro Gewinn abzuführen, weil sie 933 Personen illegal beschäftigt hatte. Das Verfahren ist in einem Revisionsverfahren noch anhängig.

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