Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung:Schwarz-Gelbe Bundesregierung will zwangsweise erhobene Daten von Bürgerinnen und Bürgern an Werbeunternehmen und Inkassobüros weitergeben

Das Gesetz sieht vor, dass künftig die Meldebehörden die persönlichen Daten der Bürger an Firmen verkaufen dürfen - damit diese sie zu Werbezwecken nutzen können.

Das am 28.06.2012 im Bundestag von CDU und FDP beschlossenen Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens hat Anfang Juli für Aufregung gesorgt. Grund hierfür ist: Das Gesetz sieht vor, dass künftig die Meldebehörden die persönlichen Daten der Bürger an Firmen verkaufen dürfen - damit diese sie zu Werbezwecken nutzen können. Sah der Entwurf aus November 20011 noch vor. dass ohne Einwilligung des Betroffenen niemand Zugriff auf die Daten haben sollte, haben die Regierungsfraktionen, bestehend aus CDU, CSU und FDP diese Regelung ins Gegenteil verkehrt.


Nunmehr sollen Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich widersprechen, wenn sie die Datenweiterleitung und ggf. den Verkauf an Private nicht wollen, wobei nicht einmal der Widerspruch gegen die Weiterleitung hilft, sollte der private Händler Daten schon besitzen, diese jedoch aktualisieren wollen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete das Vorhaben als ein "Geschenk an die Werbewirtschaft" und verlangte Änderungen. Die Bundesregierung hat sich am 09.07. 2012 von dem neuen Gesetz medial distanziert. Von Experten und Politikern aller Fraktionen im Bundestag sowie der Bundesregierung wird nun angekündigt und gefordert, die umstrittene Regelung zum Datenverkauf zu stoppen.

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hält es die Landesregierung für richtig und angemessen, dass mit dem Willen der Regierungsfraktionen im Bundestag zukünftig bundeseinheitlich eine Datenweitergabe zu Werbezwecken der Bürgerinnen und Bürger erlaubt werden soll?

2. Welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, um die umstrittene Regelung in § 44 Abs. 4 des beschlossenen Gesetzes verbraucherfreundlicher zu gestalten, also das nur mit Einwilligung der Betroffenen eine Datenweitergabe an die Werbewirtschaft erfolgen kann?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dass mit dem Gesetz ein "Geschenk an die Werbewirtschaft" geschaffen werden soll und das die Vorschrift in der im Bundestag bisher abgestimmten Fassung abgelehnt werden muss?

Zurück zum Pressearchiv