Rechtsberatung, Gutachten- und Beraterverträge – das Innenministerium lässt Externe arbeiten!

Der Niedersächsische Landesrechungshof (LRH) hat in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2010 die Rechtsberatung durch Externe und die Vergabe von Gutachten- und Beraterverträgen durch das Innenministerium bemängelt.

Der Niedersächsische Landesrechungshof (LRH) hat in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2010 die Rechtsberatung durch Externe und die Vergabe von Gutachten- und Beraterverträgen durch das Innenministerium bemängelt. Das Ministerium hatte in den Jahren 2008 – 2010 in 8 Fällen Rechtsanwaltskanzleien in vergaberechtlichen Verfahren mit dem Erstellen von Leistungsbeschreibungen, mit der Beantwortung von Bieteranfragen, Mitgestaltung verwaltungsinterner Workshops und der Dokumentation von Vergabeverfahren beauftragt. Für die 2100 Beratungsstunden wurde ein durchschnittliches Stundenhonorar von ca. 250€ pro Stunde gezahlt. Zusätzlich stellte der LRH fest, dass keine der geprüften Vergaben von Gutachter- und Beraterverträgen im Bereich des Innenministeriums die maßgeblichen haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften einhielt. Die Fehlerquote sei insbesondere bei der Wirtschaftlichkeits- und Erfolgskontrolle (zu 90%) und bei der freihändigen Vergabe ohne Vergleichangebot (ca. 68%) festzustellen.

Der LRH kam zu dem Ergebnis, dass das Innenministerium für die Vergabeverfahren eher interne Mitarbeiter beauftragen sollte, womit ca. 2/5 der Kosten hätten eingespart werden können und kritisierte die Missachtung vergaberechtlicher Vorschriften sowie den weitestgehenden Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen tatsächlichen Erwägungen ist es nach Ansicht des Innenministers nicht möglich Landesbedienstete so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt werden die Durchführung von Vergabeverfahren vollständig zu übernehmen und das Beauftragen von Anwälten nur bei sehr speziellen rechtlichen Problemen in Erwägung zu ziehen?

2. Wie begründet der Innenminister die Missachtung vergaberechtlicher Vorschriften sowie den weitestgehenden Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch das Ministerium bei der Vergabe von Gutachten- und Beratungsverträgen, obwohl natürlich auch das Land Niedersachsen sich an Recht und Gesetz halten muss?

3. Welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird der Innenminister einleiten, um die vom LRH festgestellten Missstände zu beheben?

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