Kleine Anfrage:Plant das Unternehmen Vermilion Gasbohrungen im Wasserschutzgebiet Marienhafe?

Auf Antrag vom 17.01.2017 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) dem Unternehmen Vermilion Energy Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgenden: Vermilion) das bis zum 30.06.2020 zeitlich befristete Recht erteilt, Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) innerhalb des Bewilligungsfeldes „Engerhafe“ aufzusuchen und zu gewinnen. Das Bewilligungsfeld liegt im Landkreis Aurich und umfasst eine Fläche von rund 11 km2.
Hervorzuheben ist, dass damit keine Fakten schaffende Entscheidung getroffen wird, die die berechtigten Interessen der Öffentlichkeit zurückdrängt. So werden mit der Erteilung einer Bewilligung keine Aufsuchungs- oder Gewinnungstätigkeiten genehmigt und auch nicht präjudiziert. Tatsächliche Handlungen, wie etwa das Niederbringen einer neuen Förderbohrung oder die Wiederinbetriebnahme bereits verfüllter Bohrungen, dürfen nur aufgrund entsprechender Genehmigungen in Form von zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen erfolgen. Die Erteilung bergrechtlicher Bewilligungen dient damit vorrangig der hoheitlichen Ordnung der Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeiten. Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
Dem LBEG liegen bisher keine Betriebspläne zur Durchführung konkreter technischer Maßnahmen im Bereich des Bewilligungsfeldes „Engerhafe“ vor.

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