Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung:„Offenlassen“ des Teekabfuhrweges im Petkumer Deichvorland

Der Teekabfuhrweg im Petkumer Deichvorland, der durch ein Naturschutzgebiet führt und für den Fahrradverkehr gesperrt ist, wurde für eine dreijährige Testphase jeweils für die Zeit vom 15. Juli bis zum 30. September für Radfahrer geöffnet. Diese Testphase endet am 30. September 2006. In dieser Zeit wurden begleitende Untersuchungen durchgeführt, um Störungen und mögliche Auswirkungen auf dieses, auch als EU-Vogelschutzgebiete gemeldete Naturschutzgebiet, zu untersuchen. Der Emder Oberbürgermeister Alwin Brinkmann hat sich laut Presse mit einem Schreiben an den Nds. Umweltminister gewandt und ihm mitgeteilt, dass die Stadt Emden den Weg über den 1. Oktober hinaus geöffnet halten wolle. In der Presse heißt es dazu, der Oberbürgermeister „hoffe auf Zustimmung und Verständnis des Ministers“. (OZ 28.09.06) In der Emder Zeitung vom 27.09.06 wird berichtet: „Im Niedersächsischen Umweltministerium hat man den Brief des Oberbürgermeisters mit Wohlwollen entgegengenommen.“ Im Beitrag der EZ wird gleichzeitig der Gutachter zitiert, der über drei Jahre das Brutverhalten der Vögel im Naturschutzgebiet beobachtet hat und zwischenzeitlich wiederholt zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine zeitweise Öffnung des Weges keine gravierenden Auswirkungen auf die Vögel habe, eine generelle Öffnung für Radfahrer und Fußgänger dagegen sehr wohl. Ende Oktober wollen die Gutachter ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammenfassen. Vor diesem Hintergrund bleibt unverständlich, warum die Stadt Emden den Weg bis zu einer endgültigen Entscheidung, die für den Herbst angekündigt ist, offen halten will. Nicht nur die Gutachter, sondern auch ein, in der Presse zitierter, führender Landesumweltpolitiker aus der Region, gehen offensichtlich davon aus, dass im Ergebnis aus fachlicher Sicht nur eine temporäre Öffnung zu erwarten ist. Ein zwingender Grund, die geltende Naturschutzgebietsverordnung an diesem Punkt außer Kraft zu setzen und den Weg über den 30. September hinaus offen zu halten, ist nicht erkennbar. Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist das „Offenlassen“ des Petkumer Teekabfuhrweges im NSG durch die Stadt Emden nach Abschluss der dreijährigen Testphase als Verstoß gegen das Naturschutzrecht zu bewerten?
  2. Ist es als Aufruf zum Rechtsbruch zu werten, wenn die Stadt Emden in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, der Teekabfuhrweg könne über den 30. 09. 2006 hinaus in einer Weise genutzt werden, die nach geltender Schutzgebietsverordnung unzulässig ist?
  3. Welches Ergebnis hat die ministerielle Prüfung des Vorgehens der Stadt Emden ergeben, bzw. beabsichtigt das Umweltministerium die geltende Schutzgebietsverordnung hinsichtlich der Betretensregelung für den Teekabfuhrweg außer Kraft zu setzen?

<link fileadmin docs filiz_polat antwort_der_landesregierung.pdf _blank txdam=">Antwort der Landesregierung</link></p>">

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