Mündliche Anfrage:Hat der ADAC das Luftrettungsnotfallnetz in Niedersachsen gefährdet?

In der Braunschweiger Zeitung vom 30. Januar 2014 wird berichtet, dass ein ADAC-Helikopter den Rasen des Vereins Eintracht Braunschweig „trocken gepustet“ habe. Auch von Geschäftsflügen und einem „Urlaubstrip“ ist dort die Rede.

In der Braunschweiger Zeitung vom 30. Januar 2014 wird berichtet, dass ein ADAC-Helikopter den Rasen des Vereins Eintracht Braunschweig „trocken gepustet“ habe. Auch von Geschäftsflügen und einem „Urlaubstrip“ ist dort die Rede. Selbst der frühere Innenminister Uwe Schünemann soll im Jahr 2004 an einer Autobahnraststätte „aufgegabelt“ worden sein.

Das Land Niedersachsen ist Träger der Luftrettung. Die Luftrettung in Niedersachsen wird durch die Krankenkassen als Kostenträger finanziert. Als Träger der Luftrettung beauftragt das Land Organisationen wie den ADAC, die Deutsche Rettungsflugwacht und die Johanniter-Unfallhilfe mit der Durchführung der Luftrettung. Die Beauftragten beschaffen im Rahmen der vertraglichen Vereinba-rung die notwendigen Rettungsmittel, z. B. Hubschrauber. Die Rettungsflüge werden von den jeweiligen Rettungsleitstellen angeordnet. Ausschließlich diese rettungsdienstlichen Flüge fallen in die Zuständigkeit des Landes. Die vereinbarte Luftrettung muss immer in dem vertraglich bestimm-ten Umfang gewährleistet sein. Das heißt, es muss immer ein Rettungshubschrauber pro Standort zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Reservemaschinen, die gerade nicht für die Luftrettung benötigt werden, ist nicht Vertragsgegenstand.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Durch welche Kontrollmechanismen stellte welche Aufsichtsbehörde in den Jahren seit 2003 welche Auffälligkeiten fest, und wie wurden sie abgestellt?

2. Welche Rolle spielte bei festgestellten nicht korrekten Einsätzen der Kostenträger (bitte die Fälle auflisten hinsichtlich Meldungen an Kostenträger und Kostenübernahme)?

3. Wie wurden in der Vergangenheit eine Nichterfüllung der bestehenden Verträge und eine Ge-fährdung des Notfallnetzes ausgeschlossen, bzw. wie sollen in Zukunft eine Nichterfüllung der bestehenden Verträge und eine Gefährdung des Notfallnetzes ausgeschlossen werden?

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