Göttingen: Polizei und Justiz überfordert?

Am Abend 27. Januar 2010 wurde das Haus in der Roten Straße 1 von der Polizei durchsucht. Nach Stellungnahmen der Polizei in Göttingen hatte sie Hinweise, die auf eine Verbindung der BewohnerInnen zum Brand in der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen hindeuteten sollten.

Am Abend 27. Januar 2010 wurde das Haus in der Roten Straße 1 von der Polizei durchsucht. Nach Stellungnahmen der Polizei in Göttingen hatte sie Hinweise, die auf eine Verbindung der BewohnerInnen zum Brand in der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen hindeuteten sollten. Ein Spürhund der Polizei soll 5 Tage nach dem Feuer eine Spur vom Landkreisgebäude bis in die Rote Straße verfolgt haben. Nunmehr haben sich die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Brand im Kreishaus nach Ansicht der Medien als Justizskandal ausgeweitet: Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im November 2011 erklärt, alle polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchsuchung im Januar 2010 seien richterlich überprüft und Beschwerden gegen die Durchsuchung seien vom Landgericht Göttingen zurückgewiesen worden. Durch die Akteneinsicht eines beauftragten Rechtsanwalts wurdejedoch bekannt, dass es bis Februar 2012 nicht zu allen Beschwerden gegen die Durchsuchung Beschlüsse des Landgerichts gibt und dass vorhandene Beschlüsse aus Juni 2011 erst im September 2011 schriftlich vorlagen. Wegen weiterer wesentlicher Beschwerden liegen nach Berichterstattung des Göttinger Tageblattvom 29.02.2012 keine schriftlichen Beschlüsse vor und gegen den Vorsitzenden der 16. Strafkammer des Landgerichts Göttingen läuft "ein Richter-Dienstaufsichtsverfahren, ein Befangenheitsantrag und parallel im Justizministerium eine Untersuchung".

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Antrags- und Beschwerdeverfahren von Betroffenen sind im Zusammenhang mit der ergebnislos durchgeführten Durchsuchung in der Rote Straße 1 im Januar 2010 und dem eingestellten Ermittlungsverfahren der StA Göttingen zu dem Az.: NZS 34 UJs 2347/10 bei Göttinger Gerichten noch anhängig und wie viele Beschwerden wurde bisher abgelehnt bzw. stattgegeben?

2. Wann hat das Präsidium des Landgerichts Göttingen erstmals von den Versäumnissen der 16. Großen Strafkammer im Zusammenhang mit der Bearbeitung der unter 1. genannten Beschwerdeverfahren erfahren und was hat das Präsidium unternommen, um die Versäumnisse abzustellen?

3. Über welche Erkenntnisse zum damaligen Verfahrensstand vor den Göttinger Gerichten verfügte die Staatsanwaltschaft Göttingen und die Polizeidirektion Göttingen, als sie in einer Pressekonferenz am 10.11.2011 über die Ergebnisse der juristischen Auseinandersetzung berichtete?

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