Kleine Anfrage:Fragen zu wirtschaftlichen Hilfen für die Meyer-Werft (Teil 2)

Die MEYER NEPTUN GmbH hatte laut einer Eintragung der Meyer Werft von 2007 zwei Gesellschafter, wovon einer nur 100 Euro hielt. Unklar ist aber, wie viele Stimmrechte auf dem 100-Euro-Gesellschafteranteil liegen und wer hier wirtschaftlich Berechtigter ist.
Dieser Sachverhalt ist von Interesse, weil bei der Robert Bosch GmbH beispielsweise die Robert Bosch Industrietreuhand KG mit 0,01 % des Stammkapitals 93 % der Stimmrechte hält.
Auch kleine Stammkapitalanteile können daher eine große Wirkung entfalten. Angesichts möglicherweise anstehender weiterer Entscheidungen über staatliche Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes oder dem Haushalt des Landes muss Klarheit über die Gesellschafterstrukturen, Stammanteile und Stimmrechte herrschen. Beihilferechtliche Fragen müssen eindeutig geprüft und geklärt werden, um Überförderungen, Doppelförderungen und ungerechtfertigte Förderungen zu vermeiden.

Die Antwort der Landesregierung auf Frage 3 „Wenn ja, wer ist wirtschaftlich Berechtigter des o. g. Stammkapitalanteils von 100 Euro?“ der Drucksache 18/7607 lautete wie folgt:
„In den derzeit öffentlich zugänglichen Eintragungen des Handelsregisters ist der Stand der Geschäftsanteile aus dem Jahr 2007 nicht ausgewiesen. Der Landesregierung ist daher nicht bekannt, wer wirtschaftlich Berechtigter des in der Anfrage genannten Stammkapitalanteils von 100 Euro ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.“

Banken, die Kredite vergeben, bzw. Behörden, die über Bürgschaften oder öffentliche Förderungen entscheiden, müssen aus beihilferechtlichen Gründen oder aufgrund der Vorschriften zum Geldwäschegesetz prüfen, wer wirtschaftlich Berechtigter ist. Dabei sind alle verfügbaren Informationen heranzuziehen - auch nicht öffentliche. Es ist auch zu prüfen, ob der Verpflichtung zur Meldung an das Transparenzregister (u. a. §§ 18 bis 21 GWG) vollumfänglich und wahrheitsgemäß nachgekommen wurde.

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