Fehler im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011

Der jährliche erscheinende Verfassungsschutzbericht hat die Aufgabe sämtliche extremistischen Vorgehen innerhalb Deutschlands zu dokumentieren. Dazu zählen neben Links- und Rechtsextremismus auch fundamentalistisch religiöse Einstellungen und Sekten.

Der jährliche erscheinende Verfassungsschutzbericht hat die Aufgabe sämtliche extremistischen Vorgehen innerhalb Deutschlands zu dokumentieren. Dazu zählen neben Links- und Rechtsextremismus auch fundamentalistisch religiöse Einstellungen und Sekten. Linksextremisten beschreibt der Verfassungsschutz wie folgt: "Linksextremisten richten ihr politisches Handeln an revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Vorstellungen aus und streben anstelle der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ein sozialistisches bzw. kommunistisches System oder eine "herrschaftsfreie" anarchistische Gesellschaft an."

Im Zuge der zumeist friedlichen Demonstrationen gegen den Castortransport im Winter 2011, wurden vom Verfassungsschutz einige Gruppen dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet. Eine ähnliche Einteilung ereignete sich im Jahre 2009 schon mal, als ein Einladungsflyer des Verfassungsschutzes zum Symposium "Linksextremismus – Die unterschätzte Gefahr?", ein Plakat der Bürgerinitiative "Der Castor kommt – Wir stellen uns quer", darstellte. Diese Bürgerinitiative grenzt sich klar von extremistischem Verhalten ab.

Zu dem ist das Ausmaß der vom Verfassungsschutz in seinem Bericht zum Jahr 2011 beschriebenen Gewalt anlässlich des Castortransportes 2011 unklar. Während nach Auskünften von Beamten vor Ort und auf S. 178 des Verfassungsschutzberichtes (Unbebilderte Pressefassung im Internet auf der Homepage des Verfassungsschutzes) der Einsatz von mit Schrauben durchbohrten Golfbällen lediglich als "geplant" darstellt wird, spricht der Verfassungsschutzbericht auf S. 156 davon, dass diese Golfbälle auch tatsächlich eingesetzt worden sind. Auch der Landtagsabgeordnete Thomas Adasch (CDU) erklärte laut Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 27.04.2012, die Golfbälle seien gezielt auf Polizeibeamte und Polizeipferde geworfen worden. Auch zum möglichen Einsatz von Molotowcocktails durch Demonstranten gibt es unterschiedliche Angaben. Während nach Auskünften von Polizeibeamten vor Ort Bengalische Feuer eingesetzt worden sind, spricht der Verfassungsschutzbericht von Molotowcocktails.

In der Vergangenheit wurden auch Brandanschläge auf Autos in Hamburg und Berlin pauschalisiert als linksextremistische Taten dargestellt und, obwohl sie in anderen Ländern stattfanden, im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht dargestellt. Nach Auskunft der Polizei und der Gerichte spielten bei den bislang überführten Tätern politische Motive allerdings keine Rolle.

Auch die Bewertung von Tierschützern ist umstritten. So stuft der Verfassungsschutz militante Tierschützergruppen als verfassungsfeindlich ein und schreibt ihnen eine Reihe von Brandanschlägen zu. Unklar ist, durch welche Aktionen oder Forderungen sich Gruppen wie die "Animal Liberation Front" (A.L.F.) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Eine allgemeine Beobachtung von Kriminalität ist zweifellos nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes.

Auch die Angaben zu rechtsextremen Konzerten im Jahr 2011 im Verfassungsschutzbericht werfen Fragen auf. Während die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Zimmermann (DIE LINKE) Konzerte der Hooligan Band "Kategorie C" noch ausdrücklich erwähnte (Drs. 16/4530 vom 27.02.2012) und diese Band auch im Verfassungsschutzbericht erwähnte, wo sie als "Bindeglied" zwischen Nazi- und Hooliganszene beschrieben wird, werden die Konzerte dieser Band im Verfassungsschutzbericht nicht aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Auf welche konkreten Fakten und Erkenntnisse stützt der Verfassungsschutz die Behauptung, die Gruppe "Widersetzen" betätige sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung?

2. Auf welche konkreten Fakten und Erkenntnisse stützt der Verfassungsschutz die Behauptung, die Gruppe "X-Tausendmal quer" betätige sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung?

3. Wo, wann und in wie vielen Fällen sind Molotowcocktails gegen Polizeibeamte, Polizeifahrzeuge, Polizeipferde oder sonstige Einrichtungen der Polizei während des letzten Castortransportes eingesetzt worden?

4. Wie viele Polizeibeamte wurden durch den Einsatz von Molotowcocktails verletzt oder konkret gefährdet?

5. Wo, wann und in wie vielen Fällen wurden mit Schrauben durchsetzte Golfbälle gegen Polizeibeamte, Polizeifahrzeuge, Polizeipferde oder sonstige Einrichtungen der Polizei während des letzten Castortransportes eingesetzt?

6. Wie viele Polizeibeamte wurden durch den Einsatz dieser Golfbälle verletzt oder konkret gefährdet?

7. In wie vielen Fällen von Autobrandstiftungen in Berlin und Hamburg konnten die Täter zweifelsfrei dem linksextremen Spektrum zugeordnet werden? In wie vielen Fällen konnte ein politischer Hintergrund der Taten zweifelsfrei ausgeschlossen werden?

8. Bezogen auf bislang unaufgeklärte Fälle von Autobrandstiftungen: Auf welche konkreten Tatsachen stützt der Verfassungsschutz die Annahme, es handele sich um linksextreme Straftaten?

9. Auf welche konkreten Tatsachen und Erkenntnisse stützt der Verfassungsschutz die Behauptung, die militante Tierschützerszene betätige sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung?

10. Wie viele Mitglieder der militanten Tierschützerszene sind seit 2008 in Niedersachsen für Straftaten in Zusammenhang mit den ihnen vorgeworfenen Sachbeschädigungen und Brandstiftungen verurteilt worden? (Bitte Fälle einzeln auflisten)

11. Aus welchem Grund wurden die Konzerte der Band "Kategorie C" im Verfassungsschutzbericht 2011 bei den rechtsextremen Konzerten nicht erwähnt?

12. Sind Überarbeitungen oder Korrekturen am Verfassungsschutzbericht geplant? Wenn nein, warum nicht?

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