Kleine Anfrage:Erdgasförderung im Wattenmeer vor Borkum

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann verkündete am 20. April 2022 eine Einigung über die geplante Erdgasförderung im Wattenmeer vor Borkum. Mit dem antragstellenden Unternehmen ONE-Dyas wurden demnach Eckpunkte vereinbart zur Ausgestaltung der Offshore-Erdgasförderung im Wattenmeer, rund 20 km vor Borkum:

„Ich bin persönlich sehr davon überzeugt, dass die beabsichtigte gemeinsame Erklärung einen sinnvollen Rahmen für die Erdgasförderung in deutschen Gewässern schafft (…) Es soll dort eine Fördermenge von bis zu 60 Milliarden m3 Gas gefördert werden, zu gleichen Anteilen für die Niederlande wie für Deutschland“, sagte der CDU-Politiker. „Damit ist Niedersachsen gemeinsam mit den Niederlanden der Eckpfeiler der deutschen und der europäischen Energieversorgung, was den Gasmarkt betrifft.“¹

Die Neue Presse berichtete am 20. April weiterhin über erfolgte Prognosen zu Bodenabsenkungen infolge der geplanten Förderung: „Laut Althusmann hat das LBEG zwar festgestellt, dass eine leichte Absackung der Erde bis 2042 denkbar sei. Dies sei aber ‚vernachlässigbar‘, je näher man der Insel Borkum komme, so der Minister.“
Damit gibt die Landesregierung die bisherige Ablehnung der Erschließung neuer Erdgasfelder im Küstenmeer auf. Mit Stimmen von SPD, CDU und Grünen erging im Oktober 2021 ein Landtagsbeschluss, der die geplante Förderung als unvereinbar mit den Zielen des Klimaschutzes ablehnte. Laut Beschluss betrifft das Fördervorhaben den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes, dessen Schutz oberste Priorität habe (Drs.18/9595).

Das Bundesklimaschutzgesetz schreibt das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vor. Die erwartete Dauer der geplanten Erdgasförderung im deutsch-niederländischen Küstenmeer beträgt 10 bis 35 Jahre². Die Landesregierung geht davon aus, dass die Förderung frühestens Ende 2024 beginnen könnte. Demnach würde die Förderung bis zum Jahr 2059 laufen. Nach Angaben des Wirtschaftsministers sieht die Einigung mit dem Unternehmen ONE-Dyas zur Laufzeit folgende Einschränkung vor: „Die Erdgasförderung aus dem deutschen Fördergebiet soll nur so lange möglich sein, wie der Bedarf nach Erdgas in Deutschland besteht.“³

1 SZ vom 20.4., www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-einigung-ueber-erdgasfoerderung-vor-borkum-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220420-99-971417


2 https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/167471/Entwurf_Zustimmungsverfuegung.pdf

3 www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/statements-von-minister-althusmann-und-one-dyas-ceo-de-ruyter-van-steveninck-zum-stand-der-gesprache-uber-eine-mogliche-erdgasforderung-in-der-nordsee-210803.html

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