Einsatz SEK in Niedersachsen – reichen die Einsatz- und Entschädigungsregelungen?

Der Einsatz des Spezialeinsatzsatzkommandos (SEK) war Thema im Rahmen einer Unterrichtung im Innenausschuss am 02. und 09. Februar 2012. Das SEK wird eingesetzt, wenn ein geplanter Einsatz zu gefährlich für die normale Polizei erscheint. Dennoch konnten einige Fragen nicht ganz geklärt werden.

Der Einsatz des Spezialeinsatzsatzkommandos (SEK) war Thema im Rahmen einer Unterrichtung im Innenausschuss am 02. und 09. Februar 2012. Das SEK wird eingesetzt, wenn ein geplanter Einsatz zu gefährlich für die normale Polizei erscheint. Dennoch konnten folgende Fragen nicht abschließend geklärt werden.


Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie lauten die SEK-Einsatzkriterien (gesetzlich und verwaltungsinterne Vorgaben) und welche exakten Entscheidungsparameter müssen vorliegen, damit es zu einem SEK Einsatz kommt, bzw. die Einschätzung entsteht, dass der Einsatz für die örtliche Polizeiinspektion (PI) "zu gefährlich", bzw. eine besondere Gefährdungssituation darstellt?

  1. Wie findet die Auswertung von SEK-Einsätzen statt und wie fließen die Erkenntnisse in die weitere Professionalisierung der Arbeit der Polizeiinspektionen und des SEK mit ein?

  1. Unter welchen Voraussetzungen werden gesetzliche Entschädigungen geleistet, für Schäden, die im Rahmen von SEK-Einsätzen bei Personen und Sachen entstanden sind und welche Entschädigungsleistungen musste das Land Niedersachsen in welcher Höhe seit 2008 zahlen?

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