Kleine Anfrage :Dürfen Auszubildende in den Pflegeberufen nach den Blockunterrichtswochen Wochenenddienst leisten?
Immer wieder berichten Auszubildende der Alten- und Heilerziehungspflege, dass sie im Anschluss an die Blockunterrichtswochen Wochenenddienst in den ausbildenden Einrichtungen leisten müssen, obwohl sie bereits am Unterricht im Umfang einer Vollzeitstelle teilgenommen haben. Die Schulen beklagen, dass sie diesbezüglich keinerlei Handhabe gegenüber den ausbildenden Einrichtungen haben.
Ausweislich der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfolgt die Ausbildung im Wechsel von Abschnitten des Unterrichts und der praktischen Ausbildung.