Dringliche Anfrage: Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung für eine effektive Strategie gegen die 3. Corona-Welle?

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und des Abweichens einzelner Bundesländer von den zwischen Bundesregierung und Bundesländern gefassten Beschlüssen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, soll das Infektionsschutzgesetz kurzfristig überarbeitet und durch Bundestag sowie den Bundesrat beschlossen werden. Den Kern der geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschreibt die Bundesregierung wie folgt:

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden.“

Nach Medienberichten haben sich die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zudem auf eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165 geeinigt. Zudem könne der Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem "Click & Meet"-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben.

Am 11. April schreiben fünf führende Mitglieder der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) in einem offenen Brief an die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder. Dort berichten die Forscher*innen eine Übertragung der SARS-CoV-2 Viren finde "fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu 'Clusterinfektionen', wie das in Innenräumen zu beobachten ist." Bisher sind in den Gesetzesentwürfen jedoch keine Unterscheidungen zwischen Beschränkungen in geschlossenen Räumen und dem Außenbereich vorgesehen.

Viele Expert*innen bewerten die bestehenden und die geplanten Maßnahmen als nicht ausreichend, um die 3. Welle wirksam zu bremsen bzw. den R-Wert deutlich zu senken. Durch die hohen Infektionszahlen steigt zudem die Gefahr einer Verbreitung von impfresistenten Varianten als auch die Gefahr einer 4. Welle, die voraussichtlich besonders Kinder, Jugendliche und Familien treffen würde.

In Niedersachsen waren zunächst verpflichtende Tests für alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, vorgesehen. Durch eine Ergänzung der Rundverfügung 15/2021 vom 09.04.21 am 15.04.21 wurde diese Testpflicht für schriftliche Arbeiten, Klausuren und Prüfungen wieder ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Schlussfolgerungen mit welchem Handlungsbedarf zieht die Landesregierung aus den geplanten Änderungen am Bundes-Infektionsschutzgesetz, der sogenannten Bundesnotbremse?
  2. Wie will die Landesregierung umfassenden Gesundheitsschutz für alle Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte sicherstellen?
  3. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung den Anteil von Homeoffice in landeseigenen, kommunalen, verbandlichen und betrieblichen Einrichtungen in Niedersachsen weiter auszubauen?
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