Dringliche Anfrage: Niedersachsen schert aus beim Nichtraucherschutz – der Durchmarsch der Tabaklobby bei der Landesregierung

 

Am 23. Februar verkündete der niedersächsischen Ministerpräsident auf der Pressekonferenz der Bund-Länder-AG Nichtraucherschutz im Beisein der Bundesgesundheitsministerin Schmidt und des Bundesverbraucherministers Seehofer, dass sich Niedersachsen in einer Protokollnotiz vorbehalten habe zu prüfen, (Zitat) "inwieweit einzelne gastronomische Betriebe die Möglichkeit erhalten, sich zu Rauchergaststätten zu erklären." Entsprechende Einrichtungen sollten mit einem "R" gekennzeichnet werden.

Damit konterkarieren Ministerpräsident Wulff und Minister Hirche das Bemühen der Bund-Länder-AG für einen umfassenden Nichtraucherschutz, brüskieren die Gesundheitsministerin und lassen zu, dass die Tabaklobby Jugendliche weiterhin in die Nikotinabhängigkeit drängt.

Die Werbekampagnen der Tabaklobby zielen auf das junge Publikum. Das Rekrutierungsfeld für dieses Geschäft mit der Krankheit sind Kinos, Diskos, Kneipen und Gaststätten. Jeder Abhängige, der in jungen Jahren gewonnen wird, ist oft für Jahrzehnte Kunde der Tabakindustrie.

Die Präsidentin der niedersächsischen Ärztekammer hat zur Entscheidung Wulffs erklärt, dass damit die "Gewerbefreiheit Vorrang vor einem umfassenden Gesundheitsschutz erhält."

Wirtschaftsminister Hirche hat die Frage des Rauchverbots unterdessen zu einer liberalen Grundsatzfrage erklärt. Die gesundheitlichen Folgen für nikotinabhängige Jugendliche und Erwachsene und mitbetroffene PassivraucherInnen und der Arbeitsschutz der Beschäftigten interessieren ihn nicht.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. An welchen Orten bzw. an welchen Plätzen soll das Rauchen nach dem Willen der Landesregierung künftig nicht untersagt werden?
  2. Ab welchem Zeitpunkt werden diese Regelungen gelten?
  3. Was will die Landesregierung tun, um zu verhindern, dass die Tabaklobby weiterhin gezielte Kampagnen fährt, um Jugendliche und junge Erwachsene in die Nikotin-Abhängigkeit zu drängen?
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