Antrag: Schneller impfen, mehr testen, besser schützen - Lockdown wirksam flankieren

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. das Impftempo in Niedersachsen deutlich zu beschleunigen und zu diesem Zweck
    • a)      zu prüfen, welchen Beitrag das Land Niedersachsen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten leisten kann,
    • b)      den Impfzentren flexiblere Öffnungszeiten zu ermöglichen, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, und dafür die nötigen Vorbereitungen zu treffen,
    • c)      schnellstmöglich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in die Impfkampagne einzubeziehen,
    • d)      ein Konzept zu erarbeiten, wie pflegebedürftige Menschen außerhalb von stationären Einrichtungen zeitnah geimpft werden können (z.B. durch Impfbusse)
    • e)      die Erreichbarkeit der Impfzentren im Flächenland Niedersachsen – insbesondere auf den Inseln und im ländlichen Raum - kritisch zu überprüfen und Lücken durch geeignete dezentrale Angebote zu schließen
  2. die Teststrategie des Landes dahingehend zu überarbeiten, dass
    • a)      die Sequenzierungsquote auf mindestens 5% aller positiven Proben erhöht wird, um die Verbreitung von Virusmutationen in Niedersachsen zu untersuchen,
    • b)      der in Dänemark entwickelte Delta-PCR-Test, mit dem Virusmutationen auch ohne aufwändige und zeitintensive Sequenzierung nachgewiesen werden können, auch in Niedersachsen eingesetzt wird,
    • c)      der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern bei nachgewiesener Virusmutation höchste Priorität eingeräumt wird,
    • d)      Schnelltests zur regelmäßigen Selbstanwendung insbesondere für Schulen, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, pflegebedürftige Angehörige sowie Betriebe, in denen kein Homeoffice möglich ist, zur Verfügung gestellt werden,
  3. in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Apothekerkammer FFP2- oder ähnliche medizinische Masken für finanzschwache Menschen in Niedersachsen kostenfrei zur Verfügung zu stellen und – sobald die tatsächliche Versorgung gewährleistet ist - ihre Nutzung dort anzuordnen, wo nach §3 der aktuellen Corona-Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.
  4. die niedersächsischen Hochschulen bei der Erforschung des Corona-Virus umgehend bedarfsgerecht auszustatten und damit einen Beitrag zu leisten zu einem evidenzbasierten Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie

 

Begründung

Seit November 2020 werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelmäßig verschärft – eine Trendwende bei den Infektionszahlen oder der Belastung des Gesundheitssystems ist indes noch nicht zu erkennen ist. Um Infektionsketten zu unterbrechen, müssen Kontakte deshalb weiter reduziert und Schutzmaßnahmen gleichzeitig verbessert werden. Auch das Impftempo muss erhöht werden.

zu 1.) Die Öffnungszeiten der Impfzentren bzw. die Arbeitszeiten der mobilen Teams sollten vor diesem Hintergrund so ausgeweitet werden, dass vorhandener Impfstoff schnellstmöglich verimpft werden kann. So sollten wochentags Impfungen nicht nur bis 16 Uhr, sondern mindestens bis 18 Uhr durchgeführt werden. Auch an Wochenenden sollten – anders als bislang – Impfungen stattfinden.

Darüber hinaus ist ein Konzept zur Umsetzung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes erforderlich, das insbesondere Möglichkeiten aufzeigt, wie auch pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden, ein - wie in der Versordnung vorgesehen - vorrangiges Impfangebot gemacht werden kann. Denkbar wäre hier bspw. ein mit entsprechenden Kühlmöglichkeiten ausgestatteter Impfbus.

In diesem Zusammenhang ist auch der zentrale Ansatz bei der Einrichtung der Impfzentren kritisch zu überprüfen. Insbesondere in großen Landkreisen und Landkreisen, die nicht über ein Impfzentrum verfügen (bspw. der Landkreis Lüchow-Dannenberg), sind dezentrale Angebote zu schaffen, die einen niedrigschwelligen Zugang gewährleisten. Hierbei ist insbesondere das Engagement der Landkreise vor Ort konstruktiv zu begleiten.

Zu 2) Aufgrund der bisher sehr geringen Sequenzierungsquote ist die tatsächliche Verbreitung von Virusmutationen in Niedersachsen weitgehend unbekannt, was eine verlässliche Beurteilung des Infektionsgeschehens und die Planung zielgerichteter Maßnahmen deutlich erschwert. Mindestens 5% aller positiven Proben, in Regionen mit hohen Inzidenzwerten ggf. auch mehr, sollten daher auf Mutationen – insbesondere B.1.1.7 aus Großbritannien und B.1.351 aus Südafrika - untersucht werden.

Für alle Bereiche, in denen Kontakte nicht vermeidbar sind, sollten Schnelltests zur Selbstanwendung eingesetzt werden. Das gilt besonders für die genannten Bereiche, in denen mindestens zweimal wöchentlich einem Schnelltest zusätzliche zu den gängigen Schutzmaßnahmen erfolgen sollte. Für die Durchführung regelmäßiger Tests sollten Einrichtungsträger und Betriebe die Verantwortung tragen. Einer Studie der Berliner Charité und der Uniklinik Heidelberg hat unlängst belegt, dass Schnelltest zur Selbstanwendung in der vorderen Nase ebenso zuverlässige Ergebnisse liefern wie professionell durchgeführte Schnelltests.

zu 3.) FFP2-Masken schützen – im Gegensatz zur herkömmlichen Alltagsmasken – auch die Person, die sie trägt. Diese Schutzmöglichkeit sollte allen Menschen in Niedersachsen – unabhängig von der finanziellen Situation - zur Verfügung stehen. Nur unter dieser Voraussetzung ist auch eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske verhältnismäßig. 

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