Anfrage: Niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Auslandseinsatz

Seit vielen Jahren werden auch niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Angesichts der zunehmenden Gewalt z.B. in Afghanistan fordert die GdP ein Landesentsendegesetz, welches die Entsendung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ins Ausland regelt.

Seit vielen Jahren werden auch niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Angesichts der zunehmenden Gewalt auch gegen deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte z.B. in Afghanistan fordert die GdP ein Landesentsendegesetz, welches die Entsendung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ins Ausland regelt. Auch andere Bundesländer denken zurzeit über ein Landesentsendegesetz nach bzw. es wird im Parlament beraten. Verfassungs- und Verwaltungsrechtler halten es für erforderlich den Auslandseinsatz der Polizei durch ein förmliches (parlamentarisches) Gesetz zu regeln.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele niedersächsische Polizeibeamte befinden sich derzeit wo, wie lange und mit welchen Aufgaben in internationalen Auslandseinsätzen?

2. Auf welchen rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen werden niedersächsische Beamte bisher ins Ausland entsendet und wer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Entsendung?

3. Plant die Nds. Landesregierung ein Polizeientsendegesetz, und wenn ja, in welchem Zeitfenster beabsichtigt sie, das Gesetz einzubringen, das den Zustimmungsvorbehalt des Landtages regelt, wenn nein, mit welcher Begründung wird kein Polizeientsendegesetz zeitnah seitens der Landesregierung auf den Weg gebracht?

Zurück zum Pressearchiv