Anfrage an die Landesregierung zur Heroinersatztherapie:Anfrage: Bundesratsinitiative zur Heroinsubstitution

Letztes Therapiemittel für Schwerstabhängige muss juristisch abgesichert werden, wie sieht das Engagement der Landesregierung aus?

Die Bundesländer Hessen und Hamburg wollen die Abgabe von Heroin (Diamorphin) an Schwerstabhängige gesetzlich regeln lassen. Die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder sieht diese Therapie als letztes Mittel für Schwerstabhängige vor, bei denen andere Behandlungen versagt haben. Dabei berufen sie sich auf die Erfolge der Modellversuche in Hamburg und Frankfurt/M. Eine Gesetzesänderung ist notwendig, um die Fortsetzung der Heroinsubstitution und die Neuaufnahme von Drogenabhängigen in die Heroinsubstitution auf eine einwandfreie juristische Grundlage zu stellen und in die Finanzierung durch die Krankenkassen überzuleiten.

Ich frage die Landesregierung:

  • 1.       Was hat die niedersächsische Landesregierung auf Bundesebene getan, um der Entschliessung 15/3055 des Landtages in den Punkten 1 und 2 nachzukommen, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG), der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BTMVV) und des Arzneimittelgesetzes (AMG) einzusetzen?
  • 2.       Ist die Landesregierung bereit, die Bundesratsinitiative von Hessen und Hamburg zu unterstützen?
  • 3.       Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Bundesmodellprojekt in Hannover weiterzuführen und für Neuaufnahmen bei der Substitutionstherapie zu sorgen?
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