Anfrage: Biosphärenreservat Elbtalaue rechtsfreier Raum? Grüne: keine berittene Polizei, sondern Ranger sind gefragt

Vier Polizeireiter werden nach Mitteilung des Umweltministeriums in diesem Jahr von Mai bis Ende August im Schutzgebiet unterwegs sein, um die Besucher „vor Ort über besondere Schutzregeln zu informieren und bei Bedarf eklatante Verstöße auch sofort zu ahnden.

Der Umweltminister des Landes, Herr Birkner hat am 11. Mai 2012 gemeinsam mit dem Leiter der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, LPD Hans-Jürgen Felgentreu und dem Leiter des Biosphärenreservats Herrn Prof. Dr. Prüter bei einem Pressetermin an der Elbe ein neuartiges Projekt präsentiert, um Recht und Ordnung im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ wiederherzustellen. Vier Polizeireiter werden nach Mitteilung des Umweltministeriums in diesem Jahr von Mai bis Ende August im Schutzgebiet unterwegs sein, um die Besucher „vor Ort über besondere Schutzregeln zu informieren und bei Bedarf eklatante Verstöße auch sofort zu ahnden.“ Weiter heißt es in der Presseeinladung des MU vom 08.05.2012: „Gemeinsam möchten Polizeireiter und Biosphärenreservatsverwaltung dazu beitragen, dass besonders kritische Punkte entschärft und, wo immer möglich, Alternativen für einen ebenso erholsamen wie naturgerechten Aufenthalt in der Landschaft gefunden werden.“

Umwelt- und Naturschutzverbände und die Grüne Landtagsfraktion haben jahrelang von der Landesregierung die Einrichtung einer Naturwacht, die Einstellung von Rangern im Biosphärenreservat Elbtalaue gefordert. Die Landesregierung bzw. die Regierungsfraktionen haben es abgelehnt, für solche Fachkräfte, wie sie im Nationalpark Harz besonders erfolgreich eingesetzt werden, an der Elbe Stellen bereit zu stellen. Nicht einmal der reduzierte Lösungsansatz mit der Beschäftigung von lediglich acht Rangern und zusätzlichen jungen Menschen im Bundesfreiwilligendienst(BFD) oder als TeilnehmerInnen am FÖJ im Nationalpark Wattenmeer wurde im Schutzgebiet an der Elbe umgesetzt.

Die Besucherlenkung durch besonders geschulte Kräfte – die wie inzwischen allgemein üblich als Ranger bezeichnet werden – entspricht internationalen Anforderungen für ein Schutzgebietsmanagement. Diese Ranger sollen in erster Linie als Ansprechpartner für BesucherInnen zur Verfügung stehen, bieten auch eigene naturkundliche und/oder andere thematische Führungen an. Allein ihre Präsenz im Gebiet bringt eine ordnende und deeskalierende Wirkung ins Gebiet, es sind, so zeigen alle Erfahrungen, dadurch nur noch vereinzelt Verstöße gegen die im Schutzgebiet geltenden besonderen Regeln zu beobachten. Positiv ist auch, dass besondere Vorkommnisse im Gebiet von den Rangern eher wahrgenommen und auch die Entwicklung des Naturraums ständig beobachtet wird. Ein weiterer Effekt des Einsatzes von Rangern in Schutzgebieten ist, dass die Qualität des Naturtourismus durch die Naturvermittlung,

Führungen und Edutainmentangebote deutlich angehoben wird. Polizeipräsenz kann die Einrichtung einer Naturwacht, den Einsatz von Rangern nicht ersetzen. Mit Polizeieinsätzen kann in einem Großschutzgebiet vielleicht vorübergehend das Befolgen von Regeln durchgesetzt werden, aber eine Vermittlung der Ziele des Naturschutzes ist dadurch nicht zu erreichen, genauso wenig wie das Ziel eines Schutzgebietsmanagements, die Menschen an die Natur heranzuführen, für den Naturschutz zu gewinnen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten für den vorgesehenen viermonatigen Einsatz: Zwei Stützpunkte an der Elbe mit der Unterbringung der Reiter und ihrer Pferde in Ferienwohnungen bzw. Pferdepensionsbetrieben?

2. Wie hoch sind zusätzliche Personalkosten wie Trennungsgelder, Reisekosten, Transportkosten und andere Kosten im Zusammenhang mit dem Elbe-Pferde-Einsatz?

3. Wie werden die Kosten zwischen MU und MI aufgeteilt und in welchen Einzeltiteln, an welchen Stellen in den Einzelplänen des MU und des MI oder an anderen Stellen im Landeshaushalt sind die Kosten veranschlagt, durch die diese Maßnahme finanziert wird?

4. Welche Gründe bzw. welche besondere Situationen sprechen aus Sicht der Landesregierung für den Einsatz von berittener Polizei für die Besucherlenkung im Biosphärenreservat Elbtalaue?

5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen den Einsatz von Rangern in Großschutzgebieten, in diesem Fall gegen den Einsatz im Biosphärenreservat Elbtalaue?

6. Am UNESCO Biosphärenreservat Mittlere Elbe sind vier Anliegerländer beteiligt. Welche der beteiligten Länder setzen ebenfalls berittene PolizeibeamtInnen zur Besucherlenkung im Schutzgebiet ein?

7. Im welchem Umfang werden in den anderen beteiligten Ländern an der Elbe Ranger eingesetzt oder wird in anderer geeigneter Form Personal zur Besucherlenkung eingesetzt?

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