Altersdiskriminierende Besoldung in Niedersachsen?

Zu Frage 1:

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich aus der Rechtsprechung des EuGH und BAG, die sich auf Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte bezieht, im Hinblick auf Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen kein Anspruch auf eine höhere Besoldung herleiten lässt. Die angesprochenen Urteile des VG Halle - die nicht vom 28. November 2011, sondern vom 28. September 2011 datieren - sind nicht rechtskräftig. Nach unserem Kenntnisstand sind gegen alle Entscheidungen Anträge auf Zulassung zur Berufung beim OVG Magdeburg gestellt worden. Die weit überwiegende Anzahl der Verwaltungsgerichte - zum Beispiel das VG Berlin, das VG Chemnitz und das VG Schleswig-Holstein - haben entsprechende Klagen von Beamtinnen und Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe abgewiesen.

Zu Frage 2:

Die Frage ist rein hypothetischer Natur. Die Landesregierung geht nach Auswertung der angeführten Entscheidungen davon aus, dass die fortgeltenden Regelungen zum Besoldungsdienstalter weiterhin rechtlichen Überprüfungen standhalten. Daher ist die aufwändige Ermittlung rein hypothetischer Kosten nicht angezeigt.

Zu Frage 3:

Die Meinungsbildung zum Abschluss einer Musterklagevereinbarung ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

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