Änderung für Auszählverfahren in Kommunalparlamenten:Janssen-Kucz: Machterhalt von SPD und CDU um jeden Preis
Nach der Kommunalwahl und kurz vor Beginn der neuen Ratsperiode der Kommunalen Parlamente haben SPD und CDU am Mittwoch die Kommunalverfassung zu ihren Gunsten geändert. Diese Änderung lehnt die Grünen-Fraktion ab, da sie den Wählerwillen verzerrt. Dazu erklärt Meta Janssen-Kucz, grüne Landtags- und Kreistagsabgeordnete: „...“
Nach der Kommunalwahl und kurz vor Beginn der neuen Ratsperiode der Kommunalen Parlamente haben SPD und CDU am Mittwoch die Kommunalverfassung zu ihren Gunsten geändert. Das künftige so genannte Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ist zum Vorteil der großen Fraktionen in Ausschüssen von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten. Diese Änderung lehnt die Grünen-Fraktion ab, da sie den Wählerwillen verzerrt.
Dazu erklärt Meta Janssen-Kucz, grüne Landtags- und Kreistagsabgeordnete (Borkum/Leer):
„Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl nun ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens in den Ausschüssen mindestens zum Teil ausgleichen wollen. Es geht hier schlichtweg um die Machterhaltung der beiden großen Parteien - offensichtlich um jeden Preis. Denn verfassungsrechtlich ist die Änderung höchst problematisch. Dies verändert nachträglich den Wert des Wahlergebnisses für die kleinen Parteien. Damit wird die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigt. Zudem ignoriert die Landesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission, ein Jahr vor der Wahl das Wahlrecht nicht mehr zu ändern. In den Kreisen, Städten und Gemeinden in Niedersachsen gibt es massive Kritik an der willkürlichen Änderung des Auszählverfahrens durch SPD und CDU, weil diese als eher große Parteien davon zu Lasten der kleinen profitieren.“
Hintergrund
Die von SPD und CDU verabschiedete Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes soll unter anderem die Verteilung der Sitze in Fachausschüssen in kommunalen Räten neu regeln. Das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen vom bisherigen Verfahren Hare-Niemeyer auf das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren umzustellen. Der von der Grünen Fraktion eingebrachte, aber mit der GroKo-Mehrheit abgeschmetterte Änderungsantrag sollte das bisher angewandte Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Verteilung der Sitze in Fachausschüssen erhalten bleiben und sollte damit die Empfehlung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), ein Jahr vor der Wahl das Wahlrecht nicht mehr zu ändern, berücksichtigt. (siehe Link)
Das Verfahren nach Hare-Niemeyer löste das d'Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die von der Landesregierung geplante Rückkehr zum d'Hondtschen Höchstzahlverfahren würde in vielen Fällen dazu führen, dass kleinere Parteien und Einzelbewerberinnen -bewerber in den wichtigen Gremien der politischen Willensbildung in kommunalen Vertretungen nicht mehr stimmberechtigt sind.