Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes

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Anrede,
An dieser Stelle erst mal einen großen Dank an den GBD(Gesetz- und Beratungsdienst). Die Hinweise und Formulierungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf waren der Beratung im Fachausschuss sehr dienlich.
Wir werden dieses Gesetz heute höchstwahrscheinlich einstimmig verabschieden und damit das Hebammengesetz von 1938, sowie die Verordnungen von 1939 , 1941 und 1942 ad acta legen. Das bis jetzt existierende Hebammengesetz beruht immer noch auf der Basis eines Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst(ÖGD) aus dem Jahre 1934.
Diese Jahreszahlen verdeutlichen, wie wichtig die Umsetzung des von der LR vorgelegten Gesetzentwurfs ist und wie dringend notwendig die Arbeit an einem neuen Gesundheitsdienstgesetz ist. Das immer noch existierendenGesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst aus dem Jahre 1934 muss abgelöst und ein zeitgemäßer Aufgabenkanon für die MitarbeiterInnen des ÖGD festlegt werden.
Doch zurück zum Hebammengesetz: in ihm ist endlich eine Neubestimmung und Ausrichtung des Hebammenberufs enthalten.
Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, eine einigermaßen ganzheitliche Sichtweise zu implantieren und ein EU-konformes-Gesetz auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal einen Blick zurück wagen: bis Ende der 40iger Jahre fanden bis zu 90% der Geburten zu Hause statt. Das war völlig normal und führte nicht zu höheren Komplikationen wie jetzt.
Im Gegenteil: die Zahl der bei Geburten in Kliniken geschädigten Kinder ist nicht unbedeutend, die Klinik bietet also mitnichten aus sich selbst heraus eine höhere Sicherheit für die gebärenden Frauen.
Der natürliche Vorgang einer Geburt ist nach dem Krieg von der versammelten Ärzteschaft planmäßig medizinalisiert worden , um hier einen Bereich an Land zu ziehen, der gute Einnahmen für die Geburtshilfeabteilungen der Kliniken brachte.
Die Hebammen wurden genötigt, ihre Tätigkeiten in die Kliniken zu verlagern, wenn sie die Frauen bei der Geburt weiter begleiten wollten. Im übrigen ist es noch heute so, daß Hebammen, die vor der Geburt die Frauen beraten und untersuchen, nicht automatisch im Falle einer Geburt in der Klinik, dort ihre Wöchnerin weiterbetreuen dürfen. Das geht nur bei Belegbetten. Dies ist keine ganzheitliche Betreuung und bleibt unbefriedigend.
Ich meine, die Geburt eines Kindes gehört wieder in die Mittelpunkt der Familie und kann nicht eine reine Angelegenheit des Krankenhauses sein.
Nun möchte ich noch einen Blick in die Zukunft wagen und über zukünftige dringende Aufgabenfelder zu reden:
Die 3 Modellprojekte Familienhebammen haben wichtige Erkenntnisse erbracht und richtige Wege für die zukünfig zu bearbeitenden Tätigkeiten von Hebammen aufgezeigt. Doch das Modellprojekt, finanziert vom Land und der Klosterkammer, und in der Trägerschaft der Stiftung "Kinder in Not" läuft zum Oktober 2004 aus, und es ist dringendst notwendig , über die Anschubfinanzierung hinaus, ein Gesamtkonzept plus Finanzierung auf dem Weg zu bringen.
Wenn wir Familien mit Kindern – Familienland Niedersachsen - fördern wollen, dürfen wir nicht bei kleinteiligen Projekten für eher privilegierte Frauen (Kinderkrankenzimmer im Betrieb usw.) stehen bleiben, sondern müssen die Frauen in schwierigen materiellen und psychosozialen belasteten Lebenslagen möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft erreichen und begleiten.
Nur so gelingt es mit allen an der gesundheitlichen, sozialen, psychischen und materiellen Versorgung der Familie Beteiligten, Netzwerke aufzubauen und zu verhindern, dass Mütter/Familien an ihren individuellen und sozialen Lebenslagen scheitern und das die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Gefahren ausgesetzt sind.
Die Familienhebammen haben einen entscheidenden Anteil und sind ein wichtiger Baustein in einem familienfreundlichen Niedersachsen.
Das Hebammengesetz legt dafür den Grundstein!! Wir müssen darauf aufbauen!


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