Umgang mit Datenschutz will gelernt sein - Wie geht die Polizei mit neuen Medien in Niedersachsen um?

Seit März 2011 betreibt die Polizeidirektion Hannover eine eigene Facebookseite. Die dort veröffentlichten Fahndungsaufrufe wurden nach anhaltender Kritik aufgrund von möglichen Verstößen gegen den Datenschutz durch Links auf die offizielle Webpräsents der Polizeidirektion Hannover ersetzt.

Seit März 2011 betreibt die Polizeidirektion Hannover eine eigene Facebookseite. Die dort veröffentlichten Fahndungsaufrufe wurden nach anhaltender Kritik aufgrund von möglichen Verstößen gegen den Datenschutz durch Links auf die offizielle Webpräsents der Polizeidirektion Hannover ersetzt. Das Pilotprojekt der polizeilichen Fanpages wurde im Juni 2012 auf sämtliche Polizeidirektionen, die Polizeiakademie und das LKA Niedersachsen ausgedehnt.

Laut Berichterstattung der HAZ vom 9. August 2012 unterlief der Polizei Hannover bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie ein folgenreicher Fehler auf ihrer Facebookseite. Dort wurde zeitweise ein Link zu einer Webseite gesetzt, gegen die wegen mutmaßlich kinderpornografischer Inhalte ermittelt wurde. Die Dynamik des sozialen Netzwerks führte anschließend zu einer vielfachen Verbreitung des Links zur mutmaßlich kinderpornografischen Webseite.

Laut Aussage des niedersächsischen Innenministeriums sei der Vorgang „unglücklich gelaufen“, und es soll sich dabei um einen „individuellen Fehler“ gehandelt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fanpages der Polizei in Niedersachsen gibt es mit Stand August 2012 insgesamt, und von wem (z. B. welche Polizeiinspektion) werden sie seit wann betrieben und gepflegt?

2. Wie viele Mitarbeiter sind jeweils für die Fanpages zuständig und berechtigt, Inhalte, Informationen und Links einzustellen?

3. Mit welchem personellen Aufwand wird eine „24-Stunden-Überwachung“ der Fanpages jeweils sichergestellt, und wie hoch sind bzw. werden die jährlichen Kosten inklusiv der technischen Kosten für die jeweiligen Fanpages insgesamt sein?

4. Wie und mit welchem Umfang wurden bisher die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildet, qualifiziert und für ihre Tätigkeit sensibilisiert, und wie wird künftig die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret sichergestellt?

5. Welche konkreten rechtlichen Vorschriften und Richtlinien liegen den Aktivitäten der Polizeibehörden zugrunde, und wo sind sie veröffentlicht?

6. Welche Art der Ausbildung, Fortbildung bzw. Schulung erhalten die für die Facebookauftritte zuständigen Landesbediensteten im Umgang mit den neuen Medien, der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Blogosphäre (Social Web), insbesondere im Bereich des Datenschutzes bzw. des Datenschutzrechts, bevor sie berechtigt sind, Inhalte, Informationen und Links bei den Facebookauftritten der niedersächsischen Polizei einzustellen?

7. Von wem wurde und wird die Ausbildung, Fortbildung bzw. Schulung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt, und wie hoch sind die Kosten, die für Ausbildung, Fortbildung bzw. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Polizeidienststellen mit Facebookauftritt bzw. Fanpage bisher entstanden sind bzw. dadurch jährlich entstehen?

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