Drohnen in Niedersachsen

Seit einigen Jahren werden von der niedersächsischen Polizei sogenannte „Drohnen“ eingesetzt. Dabei handelt es sich um GPS-gesteuerte und mit einer Digitalkamera ausgestattete lautlose Fluggeräte (UASPol-unmanned aircraft system). Diese können in über 100 Meter Höhe schweben und bis zu einer Distanz von 500 Metern scharfe Bilder von beispielsweise Personen zu machen.

Seit einigen Jahren werden von der niedersächsischen Polizei sogenannte „Drohnen“ eingesetzt. Dabei handelt es sich um GPS-gesteuerte und mit einer Digitalkamera ausgestattete lautlose Fluggeräte (UASPol-unmanned aircraft system). Diese können in über 100 Meter Höhe schweben und bis zu einer Distanz von 500 Metern scharfe Bilder von beispielsweise Personen zu machen.

Laut Berichterstattung der HAZ vom 09. August 2012 wurden die Bürgerproteste gegen den Aufmarsch der Rechtsradikalen in Bad Nenndorf am 04. August 2012 aus der Luft von Drohnen der Polizei überwacht. Dieser Einsatz wurde später von der zuständigen Polizei in Schaumburg bestätigt. Zuvor sollte es nach Aussage der Polizei laut einem Artikel der Landes-Zeitung vom 25. Juli 2012 nur einen Drohneneinsatz geben, wenn sich „unvorhergesehene Situationen“ einstellen würden.

 

Ich frage die Landesregierung:

1.Wer veranlasste auf Grund welcher „unvorhergesehenen Situation“ am 04. August 2012 den Drohneneinsatz zur Überwachung der Bürgerproteste in Bad Nenndorf und wie wurde sichergestellt, dass bei dem Einsatz keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, die unter anderem durch Aufnahmen von Privatwohnung entstehen können?

2.Wer kann bei der niedersächsischen Polizei unter welchen Vorraussetzungen bzw. auf Grund welcher ggf. vorliegenden Gefährdungslagen den Einsatz von Drohnen anordnen und welche rechtlichen Vorschriften und Richtlinien liegen dem zu Grunde?

3.Wie viele Drohnen welchen Typs sind im Besitz der niedersächsischen Polizei und mit welchen technischen Mitteln sind diese ausgerüstet?

4.Wie viele Drohneneinsätze wurden im Zeitraum von 02/2008 bis 08/2012 durchgeführt und wie viele davon stehen in einem Zusammenhang mit Demonstrationen und Bürgerprotesten?

5.In wie vielen Fällen ist es im Zeitraum von 02/2008 bis 08/2012 auf Grund von Drohnen gesammelten Erkenntnissen zur Einleitung strafrechtlicher Verfahren gekommen?

6.Wie viele Fälle von Körperverletzung, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Straftaten gem. § 86 a StGB wurden durch den Einsatz von Drohnen registriert (getrennt nach Einsätzen)?

7.Mit welchem jeweiligen Ergebnis sind gegen die vermeintlichen Täter Strafverfahren durchgeführt worden?

8.Wie hoch sind die Kosten und die Anzahl der Einsatzstunden seit 02/2008 jährlich für Drohneneinsätze?

9.Von wem und nach welchen Kriterien werden die durch Drohneneinsätze gewonnenen Daten ausgewertet?

10.Wie lange werden die durch Drohneneinsätze gewonnenen Daten gespeichert und welche staatlichen Behörden haben auf die Daten und evtl. daraus gewonnen Erkenntnisse Zugriff?

11.Wie viele Drohnen sind im Zeitraum von 02/2008 bis 08.2012 im Einsatz oder bei Übungsflügen beschädigt worden bzw. abgestürzt? Wie ist die Haftung bei Sach- und Personenschäden bei Drohneneinsätzen geregelt?

12.Welche zusätzlichen Erkenntnisse hat die Landesregierung durch den polizeilichen Einsatz von Drohnen gewonnen und wie bewertet sie diese im Hinblick auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung?

Zurück zum Pressearchiv