Polizeilicher Unterbindungsgewahrsam hauptsächlich bei häuslicher Gewalt(?)

In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.07.2012 , hat Innenminister Schünemann lt. Protokoll zum Unterbindungsgewahrsam ausgeführt: [...]

In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.07.2012 während der ersten Beratung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4965 mit dem die Dauer des Unterbindungsgewahrsam von 10 auf 4 Tage reduziert werden soll, hat Innenminister Schünemann lt. Protokoll zum Unterbindungsgewahrsam ausgeführt: "Das wird hier immer als "Lex Gorleben" dargestellt. Gorleben ist der Bereich, der davon am wenigsten betroffen ist. Wenn Sie sich genau anschauen, wann dieses Instrument eingesetzt wird und wann wir es brauchen, stellen Sie fest, dass das im Bereich der häuslichen Gewalt der Fall ist. Meine Damen und Herren, Unterbindungsgewahrsam ist dann, wenn jemand in der Familie Amok läuft, ein absolut wichtiges Mittel, um ihn vor sich selber zu schützen, aber auch die Familie zu schützen."

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen und mit jeweils welcher Dauer wurde seit dem 01.01.2008 in Niedersachsen durch die Polizei Unterbindungsgewahrsam wegen häuslicher Gewalt angeordnet?

2. In wie vielen Fällen und mit jeweils welcher Dauer wurde seit dem 01.01.2008 in Niedersachsen durch die Polizei Unterbindungsgewahrsam im Zusammenhang mit den Castor-Transporten angeordnet?

3. In wie vielen Fällen und mit jeweils welcher Dauer wurde seit dem 01.01.2008 in Niedersachsen durch die Polizei Unterbindungsgewahrsam wegen einer Gefahr für Leib oder Leben angeordnet?

Zurück zum Pressearchiv