Inselkommunen zahlen an das Land eine Strandnutzungsgebühr ohne Gegenleistung

Die Landesregierung hat angekündigt bis zum Jahr 2015 die Erhebung der Nutzungsgebühr neu und einheitlich gestalten zu wollen. Nach Presseberichten soll die Gebühr für die jetzt schon zahlenden Inseln angehoben werden, Norderney dagegen weiter von der Zahlung befreit sein.

Seit langer Zeit müssen die Inselgemeinden eine Abgabe an das Land für die Nutzung der Strände durch die Urlauber in ihren Gemeinden zahlen. Die Inseln müssen jährlich zwischen 22.000 und 4.300 Euro an das Land abführen; Ausnahmen sind die Insel Wangerooge, weil sich der Strand dort im Eigentum des Bundes befindet und der Bund keine Nutzungsgebühr verlangt, sowie Norderney, die wegen ihres früheren Status als niedersächsisches Staatsbad von der Gebühr befreit war.

Die Landesregierung hat angekündigt bis zum Jahr 2015 die Erhebung der Nutzungsgebühr neu und einheitlich gestalten zu wollen. Nach Presseberichten soll die Gebühr für die jetzt schon zahlenden Inseln angehoben werden, Norderney dagegen weiter von der Zahlung befreit sein. Die Inselkommunen fordern die Abschaffung dieser Nutzungsgebühr, weil das Land die Gebühr ohne Gegenleistung kassiert. So werden Pflege und Erhalt der Strandflächen bis hin zu aufwendigen Bagger- oder Aufspülmaßnahmen, wenn Strandflächen durch Winterstürme verlorengehen, von den Inselkommunen finanziert.

Das Land muss auch grundsätzlich entscheiden, ob das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Zugang zu Natur und Landschaft nicht eigentlich Vorrang haben müsste gegenüber der Durchsetzung einer Abgabe, deren geringes Aufkommen keine Relevanz für den Landeshaushalt

hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche anderen Begründungen außer „die Nutzungsgebühr ist schon immer erhoben worden“ kann die Landesregierung anführen, die eine Beibehaltung der Strandnutzungsgebühr rechtfertigen?

2. Wie will die Landesregierung verhindern, dass es durch die auf Dauer vorgesehene Ungleichbehandlung bei den Kosten der Strandnutzung zu Wettbewerbsnachteilen für die nutzungsgebührpflichtigen Kommunen im Vergleich zu den Strandkommunen auf den Inseln und auf den Festland kommt, wo keine Strandnutzungsgebühr erhoben wird und wie wird sie dies gegebenenfalls ausgeglichen?

3. Wie will die Landesregierung in Zukunft das gesetzlich festgelegte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Zugang zu Natur und Landschaft sicherstellen, nachdem anders als in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern an nahezu allen Stränden der niedersächsischen Nordseeküste und auf den Inseln die Pflicht zur Zahlung von Strandbenutzungsgebühren bzw. einer Kurtaxe besteht?

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