Polizei dienstverpflichtet für „Frühstück mit Thiele“

Die Ostfriesen-Zeitung berichtete am 15.12.2011 über eine Einladung zum Frühstück, die der CDU-Generalsekretär Ulf Thiele über ein polizeiinternes Rundschreiben an Leeraner Polizeibeamte, die beim Castor-Transport im Einsatz waren, gerichtet hatte. Die Eingeladenen sollten sich zurückmelden, ob sie teilnehmen. Als festgestellt wurde, dass die Zusagen für das geplante Frühstück am 16.12.11. sehr zögerlich eingingen, soll es ein 2. Rundschreiben der Polizei gegeben haben, indem die Veranstaltung als "dienstliche Einsatz-Nachbesprechung", für die "Teilnahmepflicht" in Uniform bestünde. In dem 2. Rundschreiben soll lt. Ostfriesen-Zeitung der Generalsekretär der CDU nicht mehr in dieser Funktion benannt sein, sondern als "Mitglied des Landtags". Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "...Herr Ulf Thiele, möchte sich auch namens des Innenministers für das Engagement der eingesetzten Kräfte bedanken."

Ich frage die Landesregierung:

1. Woraus ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung eine dienstrechtliche Verpflichtung für niedersächsische Polizeibeamte, an einer Veranstaltung eines Mitglieds des Landtags und/oder Generalsekretärs einer Partei(CDU) teilzunehmen?

2. Ist es für den Innenminister Schünemann üblich, dass er seinen Dank für ein bestimmtes Engagement von Beamten über Mitglieder seiner Partei oder der CDU-Landtagsfraktion ausrichten lässt und in welchen anderen Fällen ist dies bisher vorgekommen?

3. Gehört es nach Auffassung der Landesregierung zu den Aufgaben/Pflichten/Rechten eines CDU- Abgeordneten bzw. Generalsekretär der CDU in Niedersachsen den Innenminister des Landes Niedersachsen auf einer verpflichtenden Veranstaltung für Polizeibeamte zu vertreten?

Zurück zum Pressearchiv