Videoüberwachung in Fußballstadien

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage in der 120. Plenarsitzung vom 11. November 2011 unterstrich der Minister für Inneres und Sport die Wichtigkeit einer „verbesserten Videotechnik“, da „die Technik mittlerweile veraltet“ und eine personengenaue Identifikation nicht möglich sei.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 7. November 2011 und auch der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung vom 11. November 2011 forderte Innenminister Schünemann in Reaktion auf die Ausschreitungen am Rande des Fußballbundesligaspiels Hannover 96 gegen Bayern München vom 23. Oktober 2011 einen „Maßnahmenkatalog“ bzw. ein „Bündel von Maßnahmen“, um solcherlei Gewalt in Fußballstadien entgegenzuwirken. Hierzu sollten nach Auffassung des Innenministers u. a. Systeme zur Videoüberwachung in Stadien erneuert werden.

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage in der 120. Plenarsitzung vom 11. November 2011 unterstrich der Minister für Inneres und Sport die Wichtigkeit einer „verbesserten Videotechnik“, da „die Technik mittlerweile veraltet“ und eine personengenaue Identifikation nicht möglich sei.

Auf die Nachfrage des Abgeordneten Helge Limburg (Grüne) nach der Rechtsgrundlage für die verbesserte Videoüberwachung im Stadion antwortete der Innenminister „Das ist § 32 Abs. 1 des Niedersächsischen SOG.“ Auf Nachfrage der Abgeordneten Janssen-Kucz, was der Datenschutzbeauftragte zu den geplanten Verschärfungen der Videoüberwachung sage, antwortete der Innenminister: „Die Videotechnik dort wird nicht von der Polizei eingesetzt, sondern es handelt sich um Videotechnik des Stadionbetreibers, also von Hannover 96.

Insofern ist das keine Frage an den Innenminister.“ Dies löste Verwunderung bei Beobachterinnen und Beobachtern auf, da auf der Rechtsgrundlage § 32 Abs. 1 Niedersächsisches SOG nur die Polizei, aber keinesfalls ein privater Stadionbetreiber handeln darf.

Die Frage, was der Datenschutzbeauftragte zu den Forderungen des Innenministers sagte, blieb unbeantwortet.

1. Hat der Innenminister in Bezug auf die Rechtsgrundlage der Videoüberwachung im Stadion oder in Bezug auf die Betreiber derselben im Parlament die Unwahrheit gesagt?

2. Hält es die Landesregierung für einen angemessenen Umgang mit dem Parlament, wenn Fragen zu öffentlich geäußerten Forderungen des Innenministers mit dem Verweis auf einen privaten Dritten nicht beantwortet werden?

3. Hat der Innenminister in Bezug auf seine Forderungen nach verschärfter Videoüberwachung mittlerweile den Rat des Landesdatenschutzbeauftragten eingeholt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

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