Kleine Anfrage:Suche nach Öl- und Gasvorkommen im niedersächsischen Wattenmeer

Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, also nach Bodenschätzen suchen bzw. deren Ausdehnung feststellen will, benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Wer bergfreie Bodenschätze abbauen will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG. Für Niedersachsen und den Festlandsockel der Nordsee erfolgt die Erteilung durch das LBEG.

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