Kleine Anfrage:Evakuierungsradien an niedersächsischen Atomkraftwerken: Warum setzt die Landesregierung die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zum Katastrophenschutz nicht um?

Nach dem Reaktorunglück von Fukushima hat die Strahlenschutzkommission des Bundes den Notfallschutz für Atomunfälle überprüft und eine Ausweitung der Schutzradien in der Umgebung von Atomkraftwerken empfohlen. Die Innenministerkonferenz hat im Dezember 2014 beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen. Das niedersächsische Innenministerium hat die Empfehlungen bislang nicht umgesetzt.
Die Strahlenschutzkommission hält eine Ausweitung der Schutzradien um Atomkraftwerke von 20 auf 100 km für notwendig. In einer Zentralzone von 5 km muss im Notfall eine vollständige Evakuierung innerhalb von sechs Stunden erfolgen können. Ebenfalls innerhalb von sechs Stunden sind dort Jodtabletten zu verteilen. In einer Mittelzone von 20 km sind betroffene Sektoren (je nach Unfallart oder Windrichtung) innerhalb von 24 Stunden zu evakuieren und Jodtabletten innerhalb von zwölf Stunden zu verteilen. In einer Außenzone von 100 km sind in betroffenen Gebieten ebenfalls Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.
Die Katastrophenschutzpläne der Atomkraftwerke Emsland und Grohnde basieren bislang auf einem Runderlass des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 7. Juli 2009 (Nds. MBl. S. 678), der bereits am 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten ist.

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