Kleine Anfrage:Was tut die Landesregierung gegen die Schleppnetzfischerei im Meeresschutzgebiet Borkum-Riffgrund?

Der Borkum-Riffgrund ist eine artenreiche überspülte Sandbank mit Wassertiefen von 18 bis 33m 40 km nordwestlich der niedersächsischen Insel Borkum. Infolge der deutschen Ausweisung von Meeresschutzgebieten wurde der Riffgrund 2007 im Rahmen von Natura 2000 als FFH-Gebiet ausgewiesen. Mit einer Größe von rund 62 500 ha stellt dieses FFH-Gebiet damit das kleinste deutsche Meeresschutzgebiet in der Nordsee dar. Seit September 2017 steht der Borkum-Riffgrund zudem unter Naturschutz und verfügt über eine eigene Schutzgebietsverordnung sowie Managementpläne mit konkreten Umsetzungsregeln zum Schutz der Natur. Deutschland hat damit die europarechtlichen Schutzverpflichtungen offiziell umgesetzt.
Das 2008 vom Bundesamt für Naturschutz erstellte Dokument „Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet ‚Borkum-Riffgrund‘ (DE 2104-301)“ listet eine Reihe allgemeiner und spezifischer Ziele auf, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen und der biologischen Vielfalt dienen sollen. Insbesondere soll u. a. die ökologische Funktion des Riffgrunds „als Regenerations- und Refugialraum für die benthische Fauna (…) [und] als Startpunkt und Ausbreitungskorridor für die Wiederbesiedlung umliegender Gebiete durch benthische Arten“ erhalten werden (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/meeresundkuestenschutz/downloads/Erhaltungsziele/Erhaltungsziele_Borkum_Riffgrund_2009_03_06.pdf S. 6).
Wie das Kieler GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung im Dezember 2018 feststellte, ist in den deutschen Meeresschutzgebieten die Intensität der Schleppnetzfischerei im Durchschnitt um 40 % höher als außerhalb der Schutzgebiete (https://www.geomar.de/news/article/meeresschutzgebiete-nicht-sicher/).
Das Ausmaß der Befischung ist von Schutzgebiet zu Schutzgebiet unterschiedlich. Beim Borkum-Riffgrund handelt es sich allerdings laut dem GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel um das am zweitmeisten befischte Schutzgebiet innerhalb der gesamten Erhebung (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Besonders-viel-Fischfang-in-Meeresschutzzonen-,meeresschutz106.html). Dass die Probleme insbesondere von der Grundschleppnetzfische-rei herrühren, erklärte auch das Bundesumweltministerium auf Nachfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Diese Erkenntnisse liegen auch den aktuellen Berichten der Bundesregierung zum Zustand der Nord- und Ostsee 2018 zugrunde (http://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.html ). Die Zustandsberichte stellen fest, dass die größte physikalische Beeinträchtigung des Meeresbodens durch die flächendeckend stattfindende Fischerei mit bodenberührenden Grundschleppnetzen erfolgt. Dadurch erreichen die Lebensräume des Meeresbodens und die Meeresfische insgesamt nicht den guten Umweltzustand“ (Antwortschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 08.02.2019). In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass der Bund die Schutzgebiete einrichtet, die Erlaubnis zum Fischen allerdings die zuständigen Ministerien der Länder erteilen.

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