Mündliche Anfrage:Verfälschung von Zahlenmaterial und Irreführung der Öffentlichkeit bezüglich linksextremistischer Gewalttaten durch die CDU/FDP-Landesregierung? (Teil 1)

Laut einem NDR-Bericht vom 22. Oktober 2013 mit dem Titel „Verfassungsschutz-Skandal: Schünemanns Geist?“ soll der ehemalige Innenminister bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2009 in mehreren Fällen Gewalttaten und Anschläge als linksextremistisch eingestuft haben, ohne dass es hierfür Anhaltspunkte gegeben habe.

Laut einem NDR-Bericht vom 22. Oktober 2013 mit dem Titel „Verfassungsschutz-Skandal: Schünemanns Geist?“ soll der ehemalige Innenminister bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2009 in mehreren Fällen Gewalttaten und Anschläge als linksextremistisch eingestuft haben, ohne dass es hierfür Anhaltspunkte gegeben habe. Wörtlich heißt es beim NDR: „Für viele dieser Schuldzuweisungen gibt es zum Zeitpunkt der Pressekonferenz nach NDR-Informationen keine konkreten Belege und auch keine konkreten Tatverdächtigen.“ Auch im Jahr 2012 war die Zuordnung von Straftaten zum Linksextremismus durch den niedersächsischen Verfassungsschutz umstritten. In der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2011 wurden Brandanschläge auf Autos in Hamburg und Berlin pauschal als Beispiele linksextremer Straftaten genannt. In zwei Gerichtsurteilen gegen Hauptverantwortliche aus Hamburg und Berlin wurde allerdings ausdrücklich festgestellt, dass jeweils kein politischer Hintergrund vorliege. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer nahm die damalige schwarz-gelbe Landesregierung zu diesem Widerspruch keine Stellung (Drs. 16/5097).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2009 werden 161 Gewalttaten und 823 sonstige Straftaten als „politisch motivierte Kriminalität - links“ mit „linksextremistischem Hintergrund“ bezeichnet. Konnten und können diese Straftaten eindeutig diesem Täterkreis zugeordnetwerden?

2. Bei wie vielen dieser Straftaten lagen bis zum Zeitpunkt der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2009 konkrete Hintergründe und gesicherte Informationen vor, dass es eindeutig linksextremistische Straftaten waren?

3. Erfolgte und, wenn ja, wann und wie eine Richtigstellung über die Ergebnisse und politische Zuordnung nach Abschluss der Ermittlungsverfahren?

Zurück zum Pressearchiv