Kleine Anfrage:Wie weit fortgeschritten ist der Aufbau des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN)?

Der Bund hat die Länder durch die Einführung des § 65 c SGB V verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen. Ziel ist, die Behandlung und Versorgung an Krebs erkrankter Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 ist das KKN in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen und unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gegründet worden.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt zwar, dass die Grundstrukturen mittlerweile vorhanden seien, schreibt aber auf seiner Website zum Thema Klinische Krebsregister u. a.:

„Der Aufbau der Strukturen der klinischen Krebsregister ist inzwischen abgeschlossen. In allen Bundesländern sind die Grundstrukturen der Register vorhanden. Diesen positiven Trend zeigt das Beratungsunternehmen Prognos in seiner aktuellen Untersuchung im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes auf. Zugleich wird im Bericht aber auch deutlich: Regional besteht teilweise deutlicher Nachholbedarf insbesondere in der Datennutzung und -qualität. Bis zum 31. Dezember 2019, dem Stichtag der aktuellen Prognos-Untersuchung, hatten nur vier der klinischen Register alle geforderten 43 Förderkriterien erfüllt (Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland). Die vollständige Erfüllung der Kriterien aber ist Voraussetzung, damit die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister finanzieren dürfen. Und selbst am Ende der vom Gesetzgeber eingeräumten und inzwischen verlängerten Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2020 werden voraussichtlich nur acht der insgesamt 18 klinischen Krebsregister voll arbeitsfähig sein.“¹

1 Quelle: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/qualitaetssicherung_2/klinisches_krebsregister.jsp

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