Kleine Anfrage:Wie steht die Landesregierung zu dem Kabinettsbeschluss der GroKo in Berlin zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischbranche?
Seit Jahren wird über die Arbeitsbedingungen in der deutschen Schlacht- und Fleischindustrie diskutiert. Auch im Niedersächsischen Landtag waren Akkordarbeit, die Unterbringung der Beschäftigten und deren Schulungen bereits Thema, auch im Zusammenhang mit Verstößen gegen Tierschutzvorgaben und Arbeitszeitregelungen.
In Zeiten der Corona-Pandemie steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Branche im Fokus. Als „nicht haltbar“ bezeichnete die amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner die Zustände in der Fleischindustrie (https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-fleischindustrie-arbeitsbedingungen-105.html). Auf Vorschlag von Arbeitsminister Heil hat sich das Bundeskabinett am 20. Mai 2020 dazu entschieden, ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten. Folgende zehn Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Arbeitsschutzgesetz novellieren. In Risikobranchen wird es häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden geben. Die Kontrollquote wird verbindlich festgeschrieben.
2. Die Bundesregierung prüft, wie Unternehmen dauerhaft zu Mindeststandards bei der Unterbringung mobiler Arbeitskräfte verpflichtet werden können.
3. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung sollen untersagt sein in Betrieben, deren Kernbereich das Schlachten und die Fleischverarbeitung sind.
4. Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort ausländischer Arbeitskräfte zu informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich.
5. Das Projekt „Faire Mobilität“ wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden.
6. Um die Arbeitszeit der Beschäftigten wirksam überprüfen zu können, wird eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft aufgenommen.
7. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15 000 Euro auf 30 000 Euro verdoppelt.
8. Die Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken muss für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft gelten - einschließlich Praktikanten. Lücken bei der Sicherheit müssen geschlossen werden.
9. Auf Wunsch der europäischen Partner werden die Informationswege zu Corona-Infektionen bei Arbeitnehmern aus dem Ausland so ausgeweitet, dass die Bundesregierung die betroffenen Botschaften über Risiken zeitnah informieren kann.
10. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zusammen mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung eine Studie beauftragen, um Synergieeffekte bei Kontrollen von Arbeits- wie auch Tierschutz zu identifizieren.